Das Volk glaubt, das dass stolze Schiff BER wieder volle Fahrt macht. Es wirkt daher nicht beruhigend, wenn die Offiziere an Bord bereits mit aufgeblasenen Schwimmwesten herumlaufen. Ein solches Großprojekt scheitert ja nicht an Lärmschutz oder Flugrouten. Die Lappalie „Baugenehmigung“ könnte das aber Schiff auf den Sand setzen.
Spätestens seit Freitag wissen wir, was der vorliegende Gesetzentwurf bezwecken soll. Er ist Copy-and-Paste aus der MBO. Der große Vorteil: er verfügt über ein Gutachten zur Rechtssicherheit.
Es gibt eine kleine Abweichung zur MBO im § 73 Absatz 2. Die ist einzig für den BER.
Der Zeitpunkt, das Gesetz in den Landtag einzubringen, ist gut gewählt. Eine ernsthafte Diskussion zum Inhalt kann nicht mehr erfolgen, nach Erpressung durch Zeitdruck sieht es aber auch noch nicht aus.
Die zuständige Ministerin hat für die Abgeordneten jetzt zwei Szenarien:
- Annahme des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Form. Die 100 Mio. Mehrkosten pro Jahr für den Verbraucher durch Abbau von Prävention und der Verlust von ein paar Hundert Arbeitsplätzen sind gegen den Weiterbau des BER abzuwägen. Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ist rechtssicher.
Die Ministerin hat alles in ihrer Macht stehende getan, um den Weiterbau des BER zu ermöglichen.
- Änderung des Gesetzentwurfes. Das kann durch die zeitliche oder rechtliche Komponente unkalkulierbare Risiken erzeugen.Vermutlich stehen bereits Heerscharen von Anwälten aus dem südlichen Berliner Umland in den Startlöchern und werden nach dem Haar in der Suppe suchen. Die Gesetzesnovelle kann scheitern. Schuld ist das Parlament.
Die Ministerin hat alles in ihrer Macht stehende getan, um den Weiterbau des BER zu ermöglichen.
Der doppelt auftretende Satz in beiden Szenarien ist die Schwimmweste für spätere Untersuchungsausschüsse.
Eine dritte Variante, das Terminal in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit fertig zu stellen, hat wohl niemand ernsthaft in Erwägung gezogen.