Das Volk glaubt, das dass stolze Schiff BER wieder volle Fahrt macht. Es wirkt daher nicht beruhigend, wenn die Offiziere an Bord bereits mit aufgeblasenen Schwimmwesten herumlaufen. Ein solches Großprojekt scheitert ja nicht an Lärmschutz oder Flugrouten. Die Lappalie „Baugenehmigung“ könnte das aber Schiff auf den Sand setzen.
Spätestens seit Freitag wissen wir, was der vorliegende Gesetzentwurf bezwecken soll. Er ist Copy-and-Paste aus der MBO. Der große Vorteil: er verfügt über ein Gutachten zur Rechtssicherheit.
Es gibt eine kleine Abweichung zur MBO im § 73 Absatz 2. Die ist einzig für den BER.
Der Zeitpunkt, das Gesetz in den Landtag einzubringen, ist gut gewählt. Eine ernsthafte Diskussion zum Inhalt kann nicht mehr erfolgen, nach Erpressung durch Zeitdruck sieht es aber auch noch nicht aus.
Die zuständige Ministerin hat für die Abgeordneten jetzt zwei Szenarien:
- Annahme des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Form. Die 100 Mio. Mehrkosten pro Jahr für den Verbraucher durch Abbau von Prävention und der Verlust von ein paar Hundert Arbeitsplätzen sind gegen den Weiterbau des BER abzuwägen. Der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ist rechtssicher.
Die Ministerin hat alles in ihrer Macht stehende getan, um den Weiterbau des BER zu ermöglichen.
- Änderung des Gesetzentwurfes. Das kann durch die zeitliche oder rechtliche Komponente unkalkulierbare Risiken erzeugen.Vermutlich stehen bereits Heerscharen von Anwälten aus dem südlichen Berliner Umland in den Startlöchern und werden nach dem Haar in der Suppe suchen. Die Gesetzesnovelle kann scheitern. Schuld ist das Parlament.
Die Ministerin hat alles in ihrer Macht stehende getan, um den Weiterbau des BER zu ermöglichen.
Der doppelt auftretende Satz in beiden Szenarien ist die Schwimmweste für spätere Untersuchungsausschüsse.
Eine dritte Variante, das Terminal in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit fertig zu stellen, hat wohl niemand ernsthaft in Erwägung gezogen.
Zu dem o. g. Szenario hinsichtlich der Varianten 1 und 2, soll eine 3. Möglichkeit aufgezeigt werden.
Warum sollen wir nicht einen eigenen und selbstbewussten „Brandenburger Weg“ gehen? Diese Brandenburger Modelle haben insbesondere die Altministerpräsidenten Manfred Stolpe und Matthias Platzeck immer wieder praktiziert.
Es geht schließlich nicht darum, den BER zu blockieren, sondern eine moderne und an den Aufgaben der Zukunft messbare Bauordnung zu entwickeln und zu beschließen. Im Übrigen haben wir diese!
Grundsätzlich herrscht breite Übereinstimmung, dass die Regelungen zum materiellen Baurecht aus der MBO zu großen Teilen übernommen werden können (zur Vereinheitlichung der Bauordnungen).
Der verfahrensrechtliche Teil der BbgBauO sollte mit seinen Regelungen jedoch beibehalten werden.
Gleichzeitig können im weiteren Verfahren die europarechtlichen Belange aus dem EuGH-Urteil bzw. der Änderung der MBO zu diesen Punkten eingearbeitet sowie um die speziell Brandenburger Aspekte ergänzt werden.
Warum sollte dies kein gangbarer und rechtssicherer Weg sein?
Das Land Brandenburg hat mit der jetzigen Bauordnung eine gute Ausgangsposition, die sicherheits- und verbraucherschutzrelevanten Belange ausreichend zu gewährleisten. Hierfür werden wir von vielen beneidet. In anderen Bundesländern setzt seit geraumer Zeit ein Umdenken ein. Entsprechende verfahrenstechnische Regelungen sollen nun wieder in den neuen Bauordnungen eingeführt werden (siehe Referentenentwurf zur Novellierung der Bauordnung NRW). Brandenburg ist in dieser Hinsicht sehr gut aufgestellt und muss in diesen Fragen nichts verändern! Mit den verfahrensrechtlichen Regelungen der jetzigen Brandenburger Bauordnung kann dem Verbraucherschutz in ausreichender Weise Rechnung getragen werden. Wir müssen nicht unsere bewährten Prüfabläufe abschaffen, die andere Bundesländer im Zuge der Novellierungen der Bauordnungen wieder einführen wollen.