In der vergangenen Woche gab es eindeutige Voten der Kammern und der VPI zur Unterstützung unserer aktuellen Kampagne für den Erhalt des Verbraucherschutzes im Baurecht. Der vorliegende Entwurf der Kabinettvorlage zur Novellierung der BbgBO hat die Eindeutigkeit der Zustimmung noch einmal beschleunigt.
Im Entwurf zum „Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung“ werden in der Begründung für die Novellierung wichtige Sachverhalte falsch bzw. verzerrt wiedergegeben. In der Rechtsfolgenabschätzung werden Auswirkungen und vor allem Kosten verschwiegen. Allein der Wegfall der Prävention im Verfahrensrecht wird den Bürger pro Jahr rund 100 Millionen Euro kosten.
Ob das Vorsatz oder einfach nur Unbedarftheit ist bleibt herauszufinden. Aus den öffentlichen Äußerungen des zuständigen Referatsleiters müssen wir jedoch annehmen, dass dem MIL die tatsächlichen Sachverhalte und Folgen bekannt sind.
Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Parlament und Öffentlichkeit getäuscht werden sollen.
Es ist zu befürchten, dass das drohende Auslaufen der Baugenehmigung „Terminal BER“ im Herbst 2016 als Druckmittel auf das Parlament für die Verabschiedung eines Gesetzes mit unklaren Folgen benutzt wird.
Der Gesetzentwurf verursacht zu viele Kollateralschäden, nur um die Änderung des § 73 Absatz 2 darin zu verstecken.
Gestern wurde unser Positionspapier an die Abgeordneten des „Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung“ ausgeliefert. Zur selben Zeit fand ein Gespräch mit dem Abgeordneten Henryk Wichmann (CDU, Verbraucherschutz) statt. Es bleibt festzustellen, dass die Kausalität Baurecht und Verbraucherschutz weitgehend unerkannt ist. Das Thema ist durch seine Auswirkungen jedoch hoch interessant.
Es ist unsere Aufgabe den Fokus der öffentlichen Diskussion weiter auf unser Anliegen zu richten.
Danke den unermüdlichen Erstellern des Positionspapiers.