..für den einen wichtigen Absatz. Dort heißt es:
„.. Neuregelung der Geltungsdauer von Genehmigungen für planfestgestellte oder plangenehmigte Bauvorhaben
Die Regelung verlängert die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und des Vorbescheids für planfestgestellte oder plangenehmigte Vorhaben, indem sie die Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und des Vorbescheides mit der Geltungsdauer des zugrunde liegenden Planfeststellungsbeschlusses oder der zugrundeliegenden Plangenehmigung verknüpft.
.. Die Regelung soll für alle Baugenehmigungen gelten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der BbgBO noch nicht in ihrer
Geltungsdauer abgelaufen waren.“
Damit wird die im Herbst 2016 auslaufende Baugenehmigung für das BER Terminal gerettet.
Danke cb07f9d5bb5aaabd5fd577a2e218aa2e, für das Dokument.