Die BVS BB (Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz in Berlin und Brandenburg) hat heute den Bericht zur statistischen Auswertung der Wirksamkeit der Qualitätssicherung 2014/2015 in Brandenburg veröffentlicht.
Der Prüfingenieur ist neben dem Objektplaner ein wichtiger Bestandteil des QSS.
Im aktuellen Bericht stehen
100 Mio. Euro verhinderte Bauschäden
einem Kostenaufwand von 14 Mio. Euro für das QSS
gegenüber.
In die Auswertung wurden über 11 Tausend Bauvorhaben leichten und mittleren Schwierigkeitsgrades in Brandenburg einbezogen. Es wurde hierbei die Qualität der Planung und Ausführung während der technischen Prüfung beurteilt. In anderen Bundesländern gibt es keine durchgehende Prüfpflicht für diese Bauvorhaben. Damit sind diese Zahlen exklusiv in der Bundesrepublik Deutschland.
Wir müssen in diesem Zusammenhang feststellen, dass sich in den vergangenen 4 Jahren die Qualität von Planung und Bauausführung nicht verbessert hat.
- Im Jahr 2011 waren es 5,5 Euro verhinderte Bauschäden pro 1 Euro Kosten für das QSS.
- In den Jahren 2014/15 ist die Quote auf über 7 Euro verhinderte Bauschäden pro 1 Euro Kosten für das QSS angestiegen.
Der Anstieg von über 25% lässt sich mit Termin- und Preisdruck, zunehmender Komplexität (auch beim Bau von Einfamilienhäusern) der Planung und der Verwendung von neuen Baustoffen und -verfahren erklären.
Der geplante Abbau des Qualitätssicherungssystems erscheint, mit diesen dem MIL und der Ministerin Schneider bekannten Zahlen, nur noch fragwürdiger.
Fehler im Planungs- und Bauablauf geschehen oft an den Schnittstellen zwischen einzelnen, von unterschiedlichen Beteiligten betreuten Abschnitten/Bauteilen (z.B. Abgrenzung Keller zu Rohbau). Unzureichende Abstimmungen zwischen den Beteiligten bzw. eine fehlende Kontrolle der Vorleistung (hat der andere gemacht, geht mich nichts an) sind oft die Ursache und eine Zurückweisung der Verantwortung (war nicht mein Fehler, geht mich nichts an) auf dem Rücken der Bauherren die Folge. Daraus resultierende Störungen im Bauablauf und Baumängel kosten fast immer Zeit und Geld.
Mit den Regelungen der aktuellen Bauordnung existieren in Brandenburg derzeit zwei effektive Kontrollmechanismen zur Miminierung und Vermeidung von Schnittstellenfehlern. Der eine ist die zwangsweise durchgängige Betreuung eines Bauherrens und seines Bauvorhabens durch einen gesamtverantwortlichen Objektplaner. Der andere Kontrollmechanismus ist die unabhängige Prüfung der sicherheitsrelevanten Phase des Planungs- und Baugeschehens durch externe Prüfingenieure.
Bereits jetzt ist der Prüfstatiker oftmals der einzige am Bau Beteiligte, welcher alle für das Tragwerk relevanten Unterlagen und Informationen (z.B. Gebäudestatik und Detailplanungen zu Dach und Decken) zur Verfügung hat und damit bewußt nach Schnittstellenfehlern (z.B. mangelhafte Befestigung des Daches an der Decke) absuchen kann. Dessen durchgängige Betreuung der gesamten Rohbauphase von der Planung bis zur Ausführung ist dabei besonders hilfreich. Somit ist eine frühestmögliche Fehlererkennung und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Planern meist eine einfache Abhilfe noch während der Bauphase möglich.
Mit der anstehenden Novellierung der Bauordnung stehen beide Kontrollmechanismen – des Objektplaners und des Prüfingenieurs – zur Disposition. Gemäß dem vorliegendem Entwurf wird die Kontrolle durch den Prüfingenieur für die überwiegend kleineren und mittelgroßen Bauvorhaben ersatzlos gestrichen. Zusätzlich wird mit der geplanten Zergliederung des gesamtverantwortlichen Objektplaners in einen planungsverantwortlichen Entwurfsverfasser und einen für die Ausführung verantwortlichen Bauleiter eine weitere Schnittstelle geschaffen. Mit dieser Schnittstelle wird es den Beteiligten erleichtet, Ihre Tätigkeiten im eigenen Interesse zu Lasten des mangelfreien Gesamtbauwerkes zu optimieren. Planungsleistungen werden damit weiter auf ein Minimum reduziert, die Lösung der Schnittstellen dem Zufall überlassen.
Soll das der politische Wille sein?
Der neue Entwurf zur Bauordnung ist ein Instrument zur Reduzierung der Verantwortung des Staates und zur Rechtfertigung der Unterhatung von Arbeitsplätzen in den Bauaufsichten der Landkreise.
Wenn die Aufsicht über ein Vorhaben mit der Erteilung endet, kann jeder bauen wie er will, solange er nicht den Nachbarn stört.
Wozu benötigt man noch eine Bauaufsicht?
Die Aufgaben dieser Behörde bestehen künftig nur noch in der Verwaltung von Akten.
Wären nicht konsequenterweise alle Vorhaben, die nicht einer staatlichen Überwachung unterliegen, generell genehmigungsfrei zu stellen?
Auf diesem Wege könnten die Personalkosten zu Gunsten von Investionen in den Kreisen und Gemeinden abgebaut werden.