Sehr geehrte Damen und Herren,
gegenwärtig wird die „Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung“ vorbereitet.
Im Rahmen der Anhörung wurden Sie durch das MIL aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.
Das neue Baurecht wird, angelehnt an die „Musterbauordnung“, zu einem massiven Abbau des
Verbraucherschutzes führen.
Zur Zeit werden pro Jahr ca. 10-12 000 Bauvorhaben von privaten Bauherren im Land realisiert. Das derzeitige System der Prävention verhindert bei ca. 40 % dieser Vorhaben Fehler in der Planung und Ausführung. Damit werden mit dem Einsatz von 1 Euro Gebühren ca. 5 Euro Schäden verhindert.
Das seit vielen Jahren bewährte, vollständig durch Bauherren finanzierte System der Prävention soll vollständig demontiert werden.
- Das wird sich nachteilig in den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit auswirken.
- Das wird Verluste von Arbeitsplätzen im Handwerk und im Baugewerbe zur Folge haben.
- Das wird zu einem Anstieg von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Das wird eine Steigerung der Kosten und Risiken für den privaten Bauherren bedeuten.
- Das wird zu einer Gefährdung der Altersvorsorge im Bereich selbst genutzten Wohneigentums führen.
Das Institut für Bauforschung e.V. Hannover hat in der Studie „Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten“ unlängst das Anwachsen von Schäden im Bereich der „Musterbauordnung“ um 451 % im Zeitraum der letzten 10 Jahre festgestellt. Tendenz, weiter steigend.
Diese Entwicklung wird in anderen Bundesländern, Mangels Zuständigkeit, von den politisch Verantwortlichen nicht mehr wahrgenommen.
Die „Initiative Bauen in Brandenburg“ ist angetreten, den geplanten Abbau des Verbraucherschutzes zu verhindern. Brandenburg verfügt über einen hohen Standard des Verbraucherschutzes im Baurecht. Das ist inzwischen einmalig in der Bundesrepublik. Es gibt keinen Grund das System der Prävention zu zerstören.
Bitte unterstützen Sie uns.
Die Brandenburgische Landesregierung hat einen Entwurf zur Novellierung der Bauordnungsrechts auf den Weg gebracht. Dabei steht die Angleichung an die Musterbauordnung (MBO) im Mittelpunkt.
Tatsächlich handelt es sich um eine Scheinargumentation.
Die meisten Bundesländer halten sich nicht an die Musterbauordnung.
Wie hoch die MBO im Land Brandenburg geschätzt wird, zeigt der aktuelle Entwurf im Zusammenhang mit dem Abstandsflächenrecht.
Danach definieren sich die Mindestabstände nach:
BbgBO (aktuell): Wandhöhenprinzip
MBO 2012: Prinzip der Abstände der umgebenden Bebauung
Entwurf BbgBO 2013: wie MBO 2012
Entwurf BbgBO 2015: wie aktuelle BbgBO
Grundsätzlich ist die Beibehaltung des aktuellen Abstandsflächenrechts zu begrüßen.
Trotzdem zeigt das Beispiel die Demagogie mit der die Anpassung der Bauordnung an die Musterbauordnung betrieben wird.
Das Beispiel zeigt, daß die MBO gerade nicht der Weisheit letzter Schluß ist. Vielmehr erscheint das Musterrecht als Alibifunktion für die Bauministerkonferenz, auf das man sich nach Belieben berufen kann, vor allem beim Fehlen eigner sachlicher Argumente.
Wie anders ist die Verabschiedung der fragwürdigen Abstandsflächenregelung nach dem Umgebungsprinzip im Jahr 2012 durch alle Bauminister, auch dem aus Brandenburg zu verstehen?
Das wird auch diesmal nicht anders.. Früher gabs in unserem Laden Leute (einschließlich) Minister, die mit Bauen was am Hut hatten. Heute sind das nur noch Juristen. Die erklären Dir den lieben langen Tag was man alles nicht machen kann. Schau Dir §3 an und Du weist was ich meine..
Ich schick Dir dazu mal ein Memo.
Wir haben unsere Stellungnahme zum ersten Anlauf der Novellierung abgegeben und werden das wieder machen. Keine Beachtung unserer Vorschläge, kein Gespräch, kein Feedback. Arme Demokratie..
Wer erwartet denn eine Antwort zum aktuellen Entwurf. Die Brandenburgische Ingenieurkammer hatte zum nicht umgesetzten Entwurf aus dem Jahr 2013 unter Einbeziehung von Experten verschiedener Fachgebiete (Objektplaner, Entwurfsverfasser, Bauleiter, Faching. für Brandschutz, Bauphysik, Vermesser, Prüfing. und Prüfsachverständige, Haustechniker) eine umfangreiche und fundierte Stellungnahme zum Entwurf abgegeben.
Es gab auch damals keine Rückmeldung. Fast nichts hat Eingang in den nunmehr vorliegenden Entwurf gefunden.
Die Praxis spielt offenbar keine Rolle. Warum auch?
Der künftige Entwurf stellt doch nur die Rechtfertigung der Arbeitsplätze in den Bauaufsichtsbehörden zum Gängeln der Bauantragsteller dar. Was künftig gebaut wird, braucht nichts mehr mit den genehmigten Plänen zu tun haben. Einzig der Nachbar könnte ein offenes Auge haben.
Es werden zu Recht Stimmen laut, die unter dem Mangel an behördlichem Durchsetzungswillen der Baubestimmungen die Ausweitung der Liste der genehmigsfreien Vorhabe fordern – mit anderen Worten: Abschaffung der Baugehmigungspflicht für alle Bauvorhaben, bei denen die Umsetzung der Genehmigung nicht festgestellt werden braucht.