Die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum stellt für die meisten privaten Haushalte die umfangreichste finanzielle Investition im gesamten Lebenslauf dar. Dementsprechend ist Wohneigentum – so vorhanden – innerhalb der Privatvermögen eine bedeutende Komponente im Vermögensportfolio.
Unsere Initiative beschäftigt sich seit 2006 mit den sich verändernden Rahmenbedingungen bei Schaffung von Wohneigentum im privaten Bereich. In Brandenburg, als Flächenland, bezieht sich das zum überwiegenden Teil auf den Bau von Einfamilienhäusern.
Seit einigen Jahren erstellen wir regelmäßig Studien und Befragungen, die sich:
- mit den rechtlichen, organisatorischen und technischen Problemen,
- den sozialen und finanziellen Auswirkungen,
- den Problemen von Ökologie und Nachhaltigkeit und
- den Risiken und Auswirkungen beim Scheitern
bei der Schaffung von Wohneigentum beschäftigen.
Wir untersuchen das Verhalten und die Interessen der am Prozess beteiligten Akteure:
- das Baurecht und dessen Vertreter,
- die Bauwirtschaft,
- Planer und Architekten,
- der private Bauherr.
Brandenburg hat ein Baurecht, welches in der Bundesrepublik (inzwischen einmalig) einen Schutz für die Investition des privaten Bauherren bietet. Dieser Schutz wurde in den vergangenen Jahren immer wieder reduziert. Als Gründe müssen „Bürokratieabbau“, „Subsidiarität“ (Eigenverantwortung des Bürgers) und „Brüssel“ herhalten. In Wahrheit sind Verwaltungsjuristen dabei den Staat aus der Verantwortung zu nehmen.
Eine weitgehende Vereinheitlichung des Baurechtes (vulgo „Musterbauordnung“) in den Bundesländern ist geplant bzw. bereits im Gange. Dieses Baurecht wurde durch die Lobbyisten der Bauindustrie entworfen, zum Nachteil des Verbrauchers.
Bereits im §3 der neuen Bauordnung wird der „..Schutz des Eigentums..“ entfernt.
Ebenso die Schutzziele „Dauerhaftigkeit“ und „Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen“. Alle weiteren Details (Objektplaner, zuständige Bauaufsicht, Planungsanforderungen usw.) entfallen ebenfalls in den gesetzlichen Regelungen. Das Baurecht überlässt (mangels Zuständigkeit) es dem Bauherren (ergo der Bauwirtschaft) das komplexe Vorhaben Bau anzugehen und erfolgreich abzuschließen.
Das sich das Baurecht aus der Verantwortung für das Eigentum des privaten Bauherren zurückzieht ist nicht hinnehmbar. Die Annahmen über die Mechanismen einens sich selbst regulierenden Marktes sind fragwürdig und seit der Thatcher-Ära auch vielfach widerlegt. Die Änderungen des Baurechts setzen lediglich auf eine politische Vereinbarung und einen juristischen Konstrukt auf. Wir gehen davon aus, dass sich von den politisch Verantwortlichen noch niemand Gedanken über mögliche Kollateralschäden dieser geplanten Gesetzesänderung gemacht hat. Mangels Verantwortlichkeit des Baurechtes existieren, aus Bundesländern mit bereits durchgeführten Anpassungen, dazu keine Zahlen.
Auch die Landesregierung bekundet dazu nur politischen Willen. Eine umfassende Betrachtung und ein Dialog mit den Betroffenen ist nicht erfolgt.
Das politische Ziel unserer Initiative ist es:
- den Schutz des Eigentums,
- das Baurecht als regulierende Komponente und
- die Sicherung der Qualität
für den privaten Bauherren zu erhalten bzw. auszubauen.
Das in Deutschland jahrzehntelang bewährte Bauordnungsrecht setzte auf Prävention statt auf nachträgliche juristische Schadensregulierung auf dem Rücken der Bauherrn. Das System soll nun – wie auch in vielen anderen Bereichen – dem europäischen Ziel des Abbaus von Handels- und Wirtschaftsinteressen geopfert werden. Die Skepsis der Deutschen gegen diese Art der Politik ist mittlerweile bekannt.
Worum geht es eigentlich?
Stürzen so viele Gebäude ein?
Doch eigentlich nicht!
Nun das ist natürlich sehr simpel. So wird jedoch in der Landesregierung argumentiert.
Tatsache ist jedoch, daß Bauwerke für Lastsituationen dimensioniert werden, die vielleicht nur 1x in 100 Jahren auftreten.
Wie oft haben wir gleichzeitig große Schneehöhen und Sturm?
Die Elbe hatte über 100 Jahre kein Hochwasser, trotzdem traten nach mehr als 100 Jahren innerhalb von 10 Jahren gleich 2 Jahrhunderthochwasser ein.
Wie viele Familien vorloren ihr Hab und Gut?
Wir hatten auch hier lange keinen richtigen Schneesturm. Das sollte uns nicht in falscher Sicherheit wiegen.
Schauen wir einmal nach Amerika. Ein Hurrican – schon sind viele Siedlungen mit Häusern von „einfachen“ Menschen vom Wind verweht.
Sollen wir in Deutschland auch dahin kommen?
Gab es nicht auch bei uns einen Kyrill, den Tornado in der Umgebung von Großenhain und letztlich auch westlich von Berlin (Rathenow).
Ist die lokale Begrenzung der Schäden ein Grund für ein Vertrauen in Bauwerke, die unter normalen Bedingungen standsicher zu sein scheinen?
Was ist aber, wenn an einem wunderschönen Herbsttag das Dach einer Kaufhalle westlich von Berlin kollabiert – also ohne Schnee und ohne nennenswerte Windgeschwindigkeiten?
Die Brandenburgischen Prüfingenieure haben vergleichbare Konstruktionen kontrolliert.
Das Ergebnis wurde bis heute nicht veröffentlicht. Eine grundsätzliche Entwarnung gab es nicht. Bekannt geworden sind jedoch Fehler, die nicht allein für Hallendächer typisch sind.
Häufig wurden nicht ausreichend gespannte Windripenbänder vorgefunden. Hin und wieder kam es zu lokalem Versagen von schlanken Holzbauteilen (Bohlen) in Dachkonstruktionen aus Fertigbindern. Manchmal behinderten tragende Bauteile die Verlegung von Leitungen. Sie wurden einfach so herausgeschnitten.
Das waren alles Tragwerksmängel, die auch bei kleinen Bauwerken, wie auch Einfamilienhäusern gefunden werden können. Doch alle diese überprüften Dächer standen über Jahre.
Warum? Weil die Wetterverhältnisse nicht extrem waren? Vielleicht?
Warum wurden jedoch die Ergebnisse der Kontrollen nicht wissenschaftlich ausgewertet?
Vielleicht gibt es eine Übersicht? Kann es sein, daß diese in einer Schublade liegt, weil sonst die Einschränkung der Prüfpflicht nicht durchsetzbar ist?
Welche Leichen liegen im Keller der Bauaufsichten?
Wir sollten unsere Politiker von Zeit zu Zeit daran erinnern, woher ihre Gehaltsschecks kommen. Nicht aus Brüssel und nicht aus Berlin. Das Geld kommt vom Brandenburger Steuerzahler!