Frau Ministerin am 03.03.15 im RBB. Sie sagt, daß es in Brandenburg Initiativen für kostengünstiges Bauen gibt. Deshalb müssen Standards überprüft werden. Es müssen Privilegien abgebaut werden. Was in 15 Bundesländern Stand der Technik ist muß auch in Brandenburg gehen.
So etwas kommt aus dem Munde einer studierten Landwirtin, die alle Fachkompetenz vom Tisch schiebt und mit politischen Populismus den Menschen die Augen vernebelt.
1. ist die Frage der Kontrolle der Einhaltung von Bauvorschriften kein Privileg, sondern die Umsetzung des Verfassungsauftrages der Gefahrenabwehr.
2006 wollte die SPD/CDU-Fraktion das 4-Augen-Prinzip so wie jetzt einschränken. Damals hatte hat die Koalition aus der Anschauung von Bad Reichenhall die Notbremse gezogen.
Inzwischen ist zwar in Falkensee eine Markthalle eingestürzt, die Auswertung der Untersuchung vieler vergleichbarer Objekte wird aber im Schubfach der oberen Bauaufsichtsbehörde versteckt.
Gefahrenabwehr steht nicht mehr auf der Tagesodnung.
Es stürzt ja nichts ein.
Oder vielleicht doch? Gebäude müssen auch unter extremen Verhältnissen standsicher sein. Bei den Stürmen wie Kyrill, dem Tornado in Großenhain oder Nordwestbrandenburg im letzten Jahr kam es zu solchen extremen Lastsituationen, in denen Gebäude nicht beschädigt werden dürfen.
Wenn im Moment außer in Falkensee (ohne Sturm und Schnee) keine Gebäude einstürzen, so ist das wohl eher die Folge, daß die Extremsituation für die Bemessung von Tragwerken eben nur 1x in hundert Jahren eintritt. Das kann uns doch nicht verleiten die Augen zu schließen? Wollen wir die amerikanische Verhältnisse, wo nach jedem Wirbelsturm ganze Ortschaften platt gemacht werden?
2. In dem nicht gerade unbedeuten Bundesland NRW nimmt man die in Brandenburg geplante Prüfeinschränkung zurück. Die Ministerin ist entweder nicht informiert oder streut Nebelbomben.
Mag sein, daß man in anderen Bundesländern auch die Augen verschließt. Warum ist man aber in NRW lernfähig?
3. Ob Bauwerke geprüft werden oder nicht, ist keinesfalls eine Frage des Standes der Technik, sondern eine Frage des politischen Willens. Wenn Sie mit Fachleuten kommunizieren würde, wäre ihr als fachlich zuständige Ministerin der Inhalt des Begriffs “ Stand der Technik“ bekannt.
Die Argumente von Herrn Krebs von der BBIK sind nun wirklich ein ernst zu nehmender Denkanstoß, wenn Familien ihr ganzes Vermögen, Ihre Lebensplanung in ein Einfamilienhaus stecken. (vgl. auch Blog-Kommentar Steffen Jahn).
Die SPD will sich mit einfachen Lösungen auf dem Rücken der Bauherren als normale Verbraucher profilieren. Sie will sie den Geschäftemachern schutzlos aus liefern.
Und der Koalitionspartner? Hält sich die Linkspartei als Juniorpartner versteckt? Oder hat sie Angst, sich an ihrem Widerstand gegen die ursprünglich bereits vor 10 Jahre geplante Prüfeinschränkung messen lassen zu müssen.
Egal von welcher Seite man es betrachtet. Die Ingnoranz der Fachmeinungen durch die Politik beruht nicht auf fundierten Untersuchungen. Die Analysen der Prüfingenieure belegen nämlich, daß Bauen mehr ist, als ein paar Ziegel aufeinander zu stapeln. Die Statistiken der Prüfingenieure werden genauso von der Regierung unterdrückt, wie die Bewertung der Standsicherheit der Kaufhallendächer nach dem Einsturz in Falkensee.
Herr Genilke (CDU) bleibt bei der Position von 2006, als seine Fraktion die Beschränkung der Prüfpflicht nicht zuließ.
Die Ministerin widerlegt sich selbst!
Am 18.02.2016 hielt die Ministerin einen Vortrag über „nachhaltiges“ Bauen.
Sie meinte u.a. , daß es bei der Auswahl von Baustoffen auf die Dauerhaftigkeit ankomme, daß Brandenburg solche Baustoffe fördern wolle.
Ein Prüfingenieur fragte, ob die Mangelfreiheit nicht auch eine Voraussetzung für einen langen Lebenszyklus sein und Prüfingenieur und Objektplaner einen wichtigen Beitrag hierzu leisten würden.
Nach dem Beispiel anderer Länder könne dann ein Polier auch Bauleiter im baurodnungsrechtlichen Sinne sein.
Die Ministerin erteilte ihm eine klare Abfuhr.
Sie verwies auf das Musterrecht. Dort sind für kleine Vorhaben keine Fremdüberwachungen vorgesehen. Brandenburg hätte mit dem Objektplaner eine einzigartige Ausnahmesituation, die abgeschafft werden müsse.
Ankemerkung: Musterrecht ist eine Wortschöpfung, die über die wahre Bedeutung hinwegtäuscht. Die Musterbauordnung begründet kein Recht sondern nur eine Formulierungshilfe, auf die sich Beamte geeinigt haben. Welchen Wert sie hat zeigt sich bei der Umsetzung des 2012 geäderten Prinzips der Abstandsflächen in der Musterbauordnung. Der Entwurf zur Brandenburgischen Bauordnung 2013 orientierte sich noch an dem Mustertext, aktuell ist der Unfug – zu Recht – wieder aus dem Entwurf heraugenommen.
Der Mißbrauch der Bezeichung Musterrecht ist nur eine Nebelkerze, um kritische Fragen abzuwiegeln.
Besagtes Treffen sprach Bände.
Die Veranstaltung war als Forum angekündigt. Mit Sicherheit wird sich die Ministerin in der Zukunft auf diesen angeblichen Dialog mit Ingenieuren und Architekten berufen.
Damit haben sich die planenden Fachleute selbst mit der Veranstaltung ein Eigentor geschossen. Die Fachmeinungen waren gar nicht gefragt.
Es ist schon erstaunlich, wie die Ministerin der Fachdiskussion ausgewichen ist.
Die Landespolitik wird nicht nach Praxis sondern nach parteilichen Proflierung ausgerichtet.
Plakative Begriffe wie „Vereinheitlichung“ versteht doch jedermann. Populismus steht vor Fachverstand.
Die lieben Veranstalter haben dafür einmal mehr ein Podium geboten und sich selbst das Wasser abgegraben.
Das Thema Verbraucherschutz und Rückzug der Behörden aus der Verantwortung ist nicht neu. In einem Artikel für die Ausgabe 2/96 des Bundesbaublattes (http://www.ingjahn.de/baubla2.htm) wurde das Beispiel eines Einfamilienhauses in Sachsen mit gravierenden Mängeln aufgezeigt. Der Bauunternehmer war wegen Konkurs nicht mehr greifbar. Auf der Seite findet man ein Foto wenige Jahre nach der Fertigstellung mit Schäden, die man sich kaum vorstellen kann.
Für alle Optimisten: Es ist noch nicht eingestürzt!
Die Bauherrschaft hat das Haus unter großen Einbußen veräußert, weil sie sich dieses Drama nicht täglich ansehen konnte.
Vielleicht sollte man die aktuellen Besitzer einmal bitten, eine Fotodokumentation mit den heute erkennbaren Schäden veröffentlichen zu dürfen.
Die Schutzziele des Bauordnungsrechts werden mit dem im Landtag vorliegenden Gesetzesentwurf zu einer Farce. Die Bestimmungen sollen der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Eigentum (Verbraucherschutz) dienen.
Die Betonung der Eigenverantwortung der Bauherren führt zu einer Verlagerung ins Zivilrecht, folglich wird die staatliche Vorbeugung durch privatrechtliche Schadensregulierung abgelöst.
Als die Landesregierung im Zuge des Bürokratieabbaugesetzes 2006
die Prüfung von Tragwerken einschränken wollte, hat der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall mit mehrern Toten zum Umdenken geführt.
Wie sich inzwischen herausstellte, sollen mehrere Ursachen ermittelt worden sein: Planungsfehler, Versagen des Behörden- bzw. Genehmigungssystems, Nutzungsfehler, mentales Verdrängen von erkennbaren Beeinträchtigungen.
Schneelasten waren zwar der Auslöser für die Katastrophe. Sie bewegten sich aber im gewöhnlichen Rahmen.
Was hat zum Einsturz der Kaufhalle in Falkensee 2013 geführt?
Kein Wind, keine Schnee. Zum Glück war niemand mehr drin.
Gab es Lehren?
Die Bauminister haben einer Richtlinie zur Kontrolle bestehender Bauwerke mit vergleichbarem Risiko verabschiedet. Und in Brandenburg?
Da ist die Richtlinie nicht angekommen. Wie Bernd schrieb, hat man sich hier auf Kaufhallen beschränkt.
Wenn die Auswertung in einer Schreibtischunterlage verschwinden sein soll, erschrecke ich schon.
In Bad Reichenhall wollten Kinder einen schönen Ferientag verbringen.
Wenn ich mir vorstelle, daß ich beim Einkauf in der Halle in Falkensee gewesen sein könnte – nicht auszudenken.
Mehrere Ingenieure hatten sich beim s.g. Bürokratieabbaugesetz aufgeregt, weil einerseits die Prüfpflichten eingeschränkt werden sollten, auf der anderen Seite die Haftpflicht für alle am Bau Beteiligten zur „Kompensation“ eingeführt wurde.
Gesundheit mit Geld und Leben aufwiegen? Solche eine Idee kann nur in einer weltfremden Beamtenstube entstehen.
Stimmt ja aus den Bauministerium soll die Einstellung kommen, daß es wohl kaum Einstürze bei uns gibt. Hatte nicht „Bernd“ an Kyrill, Rathenow oder Großenhain erinnert? Liebe Landesbehörden – Personenschäden? Wahrscheinlich wurde kein Zusammenhang mit Bauwerken untersucht? Hat überhaupt jemand den Zerstörungsgrad und die Wechselwirkungen mit eventuellen vorher existierenden Standsicherheitsbeeinträchtigungen untersucht.
Vielleicht verdrängt die Landesregierung solche Schäden? Sie passen ja nicht in das Leitbild des Abbaus staatlicher Verantwortung zum Schutz vor Schäden. Liegen Lauchhammer, Großenhain und Rathenow zu weit von Potsdam entfernt? Klar es waren ja nur 2 Bereiche in Brandenburg betroffen. Großenhain liegt in Sachsen! Tiefstes Sachsen oder fast an der Landesgrenze.
Vielleicht fällt der Schutz vor Sturmschäden an Gebäuden gar nicht in die Verantwortung des Bauordnungsrecht, so daß man in der Regierung von Brandenburg das verdrängen kann?
Ingenieure sehen das nicht so. Aber die sind ja nur nervige Kostentreiber – oder?
Jedenfalls scheint man gegenüber der Entscheidung 2006 nun in die Phase der Vergessens eingetreten zu sein. Oder ist die zurückgehende Sorge um Gesundheit und Leben ein Ausdruck politischer Leitbilder?
2006 wurde das Land noch von einer Koalition aus der SPD und CDU geführt? War es dem Einfluß des General a.D. Schönbohm zu verdanken, daß man den Plan der Prüfbeschränken verworfen hat?
Wenigstens in NRW soll die Politk gelernt haben. Angeblich sei dort die Pürfbeschränkung für Standsicherheit und Brandschutz wieder zurück genommen worden sein.
Frau Ministerin am 03.03.15 im RBB. Sie sagt, daß es in Brandenburg Initiativen für kostengünstiges Bauen gibt. Deshalb müssen Standards überprüft werden. Es müssen Privilegien abgebaut werden. Was in 15 Bundesländern Stand der Technik ist muß auch in Brandenburg gehen.
So etwas kommt aus dem Munde einer studierten Landwirtin, die alle Fachkompetenz vom Tisch schiebt und mit politischen Populismus den Menschen die Augen vernebelt.
1. ist die Frage der Kontrolle der Einhaltung von Bauvorschriften kein Privileg, sondern die Umsetzung des Verfassungsauftrages der Gefahrenabwehr.
2006 wollte die SPD/CDU-Fraktion das 4-Augen-Prinzip so wie jetzt einschränken. Damals hatte hat die Koalition aus der Anschauung von Bad Reichenhall die Notbremse gezogen.
Inzwischen ist zwar in Falkensee eine Markthalle eingestürzt, die Auswertung der Untersuchung vieler vergleichbarer Objekte wird aber im Schubfach der oberen Bauaufsichtsbehörde versteckt.
Gefahrenabwehr steht nicht mehr auf der Tagesodnung.
Es stürzt ja nichts ein.
Oder vielleicht doch? Gebäude müssen auch unter extremen Verhältnissen standsicher sein. Bei den Stürmen wie Kyrill, dem Tornado in Großenhain oder Nordwestbrandenburg im letzten Jahr kam es zu solchen extremen Lastsituationen, in denen Gebäude nicht beschädigt werden dürfen.
Wenn im Moment außer in Falkensee (ohne Sturm und Schnee) keine Gebäude einstürzen, so ist das wohl eher die Folge, daß die Extremsituation für die Bemessung von Tragwerken eben nur 1x in hundert Jahren eintritt. Das kann uns doch nicht verleiten die Augen zu schließen? Wollen wir die amerikanische Verhältnisse, wo nach jedem Wirbelsturm ganze Ortschaften platt gemacht werden?
2. In dem nicht gerade unbedeuten Bundesland NRW nimmt man die in Brandenburg geplante Prüfeinschränkung zurück. Die Ministerin ist entweder nicht informiert oder streut Nebelbomben.
Mag sein, daß man in anderen Bundesländern auch die Augen verschließt. Warum ist man aber in NRW lernfähig?
3. Ob Bauwerke geprüft werden oder nicht, ist keinesfalls eine Frage des Standes der Technik, sondern eine Frage des politischen Willens. Wenn Sie mit Fachleuten kommunizieren würde, wäre ihr als fachlich zuständige Ministerin der Inhalt des Begriffs “ Stand der Technik“ bekannt.
Die Argumente von Herrn Krebs von der BBIK sind nun wirklich ein ernst zu nehmender Denkanstoß, wenn Familien ihr ganzes Vermögen, Ihre Lebensplanung in ein Einfamilienhaus stecken. (vgl. auch Blog-Kommentar Steffen Jahn).
Die SPD will sich mit einfachen Lösungen auf dem Rücken der Bauherren als normale Verbraucher profilieren. Sie will sie den Geschäftemachern schutzlos aus liefern.
Und der Koalitionspartner? Hält sich die Linkspartei als Juniorpartner versteckt? Oder hat sie Angst, sich an ihrem Widerstand gegen die ursprünglich bereits vor 10 Jahre geplante Prüfeinschränkung messen lassen zu müssen.
Egal von welcher Seite man es betrachtet. Die Ingnoranz der Fachmeinungen durch die Politik beruht nicht auf fundierten Untersuchungen. Die Analysen der Prüfingenieure belegen nämlich, daß Bauen mehr ist, als ein paar Ziegel aufeinander zu stapeln. Die Statistiken der Prüfingenieure werden genauso von der Regierung unterdrückt, wie die Bewertung der Standsicherheit der Kaufhallendächer nach dem Einsturz in Falkensee.
Herr Genilke (CDU) bleibt bei der Position von 2006, als seine Fraktion die Beschränkung der Prüfpflicht nicht zuließ.
Die Ministerin widerlegt sich selbst!
Am 18.02.2016 hielt die Ministerin einen Vortrag über „nachhaltiges“ Bauen.
Sie meinte u.a. , daß es bei der Auswahl von Baustoffen auf die Dauerhaftigkeit ankomme, daß Brandenburg solche Baustoffe fördern wolle.
Ein Prüfingenieur fragte, ob die Mangelfreiheit nicht auch eine Voraussetzung für einen langen Lebenszyklus sein und Prüfingenieur und Objektplaner einen wichtigen Beitrag hierzu leisten würden.
Nach dem Beispiel anderer Länder könne dann ein Polier auch Bauleiter im baurodnungsrechtlichen Sinne sein.
Die Ministerin erteilte ihm eine klare Abfuhr.
Sie verwies auf das Musterrecht. Dort sind für kleine Vorhaben keine Fremdüberwachungen vorgesehen. Brandenburg hätte mit dem Objektplaner eine einzigartige Ausnahmesituation, die abgeschafft werden müsse.
Ankemerkung: Musterrecht ist eine Wortschöpfung, die über die wahre Bedeutung hinwegtäuscht. Die Musterbauordnung begründet kein Recht sondern nur eine Formulierungshilfe, auf die sich Beamte geeinigt haben. Welchen Wert sie hat zeigt sich bei der Umsetzung des 2012 geäderten Prinzips der Abstandsflächen in der Musterbauordnung. Der Entwurf zur Brandenburgischen Bauordnung 2013 orientierte sich noch an dem Mustertext, aktuell ist der Unfug – zu Recht – wieder aus dem Entwurf heraugenommen.
Der Mißbrauch der Bezeichung Musterrecht ist nur eine Nebelkerze, um kritische Fragen abzuwiegeln.
Besagtes Treffen sprach Bände.
Die Veranstaltung war als Forum angekündigt. Mit Sicherheit wird sich die Ministerin in der Zukunft auf diesen angeblichen Dialog mit Ingenieuren und Architekten berufen.
Damit haben sich die planenden Fachleute selbst mit der Veranstaltung ein Eigentor geschossen. Die Fachmeinungen waren gar nicht gefragt.
Es ist schon erstaunlich, wie die Ministerin der Fachdiskussion ausgewichen ist.
Die Landespolitik wird nicht nach Praxis sondern nach parteilichen Proflierung ausgerichtet.
Plakative Begriffe wie „Vereinheitlichung“ versteht doch jedermann. Populismus steht vor Fachverstand.
Die lieben Veranstalter haben dafür einmal mehr ein Podium geboten und sich selbst das Wasser abgegraben.
Das Thema Verbraucherschutz und Rückzug der Behörden aus der Verantwortung ist nicht neu. In einem Artikel für die Ausgabe 2/96 des Bundesbaublattes (http://www.ingjahn.de/baubla2.htm) wurde das Beispiel eines Einfamilienhauses in Sachsen mit gravierenden Mängeln aufgezeigt. Der Bauunternehmer war wegen Konkurs nicht mehr greifbar. Auf der Seite findet man ein Foto wenige Jahre nach der Fertigstellung mit Schäden, die man sich kaum vorstellen kann.
Für alle Optimisten: Es ist noch nicht eingestürzt!
Die Bauherrschaft hat das Haus unter großen Einbußen veräußert, weil sie sich dieses Drama nicht täglich ansehen konnte.
Vielleicht sollte man die aktuellen Besitzer einmal bitten, eine Fotodokumentation mit den heute erkennbaren Schäden veröffentlichen zu dürfen.
Die Schutzziele des Bauordnungsrechts werden mit dem im Landtag vorliegenden Gesetzesentwurf zu einer Farce. Die Bestimmungen sollen der Gefahrenabwehr und dem Schutz von Eigentum (Verbraucherschutz) dienen.
Die Betonung der Eigenverantwortung der Bauherren führt zu einer Verlagerung ins Zivilrecht, folglich wird die staatliche Vorbeugung durch privatrechtliche Schadensregulierung abgelöst.
Als die Landesregierung im Zuge des Bürokratieabbaugesetzes 2006
die Prüfung von Tragwerken einschränken wollte, hat der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall mit mehrern Toten zum Umdenken geführt.
Wie sich inzwischen herausstellte, sollen mehrere Ursachen ermittelt worden sein: Planungsfehler, Versagen des Behörden- bzw. Genehmigungssystems, Nutzungsfehler, mentales Verdrängen von erkennbaren Beeinträchtigungen.
Schneelasten waren zwar der Auslöser für die Katastrophe. Sie bewegten sich aber im gewöhnlichen Rahmen.
Was hat zum Einsturz der Kaufhalle in Falkensee 2013 geführt?
Kein Wind, keine Schnee. Zum Glück war niemand mehr drin.
Gab es Lehren?
Die Bauminister haben einer Richtlinie zur Kontrolle bestehender Bauwerke mit vergleichbarem Risiko verabschiedet. Und in Brandenburg?
Da ist die Richtlinie nicht angekommen. Wie Bernd schrieb, hat man sich hier auf Kaufhallen beschränkt.
Wenn die Auswertung in einer Schreibtischunterlage verschwinden sein soll, erschrecke ich schon.
In Bad Reichenhall wollten Kinder einen schönen Ferientag verbringen.
Wenn ich mir vorstelle, daß ich beim Einkauf in der Halle in Falkensee gewesen sein könnte – nicht auszudenken.
Mehrere Ingenieure hatten sich beim s.g. Bürokratieabbaugesetz aufgeregt, weil einerseits die Prüfpflichten eingeschränkt werden sollten, auf der anderen Seite die Haftpflicht für alle am Bau Beteiligten zur „Kompensation“ eingeführt wurde.
Gesundheit mit Geld und Leben aufwiegen? Solche eine Idee kann nur in einer weltfremden Beamtenstube entstehen.
Stimmt ja aus den Bauministerium soll die Einstellung kommen, daß es wohl kaum Einstürze bei uns gibt. Hatte nicht „Bernd“ an Kyrill, Rathenow oder Großenhain erinnert? Liebe Landesbehörden – Personenschäden? Wahrscheinlich wurde kein Zusammenhang mit Bauwerken untersucht? Hat überhaupt jemand den Zerstörungsgrad und die Wechselwirkungen mit eventuellen vorher existierenden Standsicherheitsbeeinträchtigungen untersucht.
Vielleicht verdrängt die Landesregierung solche Schäden? Sie passen ja nicht in das Leitbild des Abbaus staatlicher Verantwortung zum Schutz vor Schäden. Liegen Lauchhammer, Großenhain und Rathenow zu weit von Potsdam entfernt? Klar es waren ja nur 2 Bereiche in Brandenburg betroffen. Großenhain liegt in Sachsen! Tiefstes Sachsen oder fast an der Landesgrenze.
Vielleicht fällt der Schutz vor Sturmschäden an Gebäuden gar nicht in die Verantwortung des Bauordnungsrecht, so daß man in der Regierung von Brandenburg das verdrängen kann?
Ingenieure sehen das nicht so. Aber die sind ja nur nervige Kostentreiber – oder?
Jedenfalls scheint man gegenüber der Entscheidung 2006 nun in die Phase der Vergessens eingetreten zu sein. Oder ist die zurückgehende Sorge um Gesundheit und Leben ein Ausdruck politischer Leitbilder?
2006 wurde das Land noch von einer Koalition aus der SPD und CDU geführt? War es dem Einfluß des General a.D. Schönbohm zu verdanken, daß man den Plan der Prüfbeschränken verworfen hat?
Wenigstens in NRW soll die Politk gelernt haben. Angeblich sei dort die Pürfbeschränkung für Standsicherheit und Brandschutz wieder zurück genommen worden sein.